The AdInsider GmbH Advertiser AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Dezember 2009)

§ 1 Geltungsbereich
 
a) Für die Vertragsbeziehung zwischen der „The AdInsider GmbH“ (nachfolgend TAG) und dem Vertragspartner (nachfolgend Auftraggeber) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die TAG nicht an, es sei denn, die TAG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
 
b) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Werbekunden (sog. Advertiser), nicht an Werbeträger (sog. Publisher).
 
 
§ 2 Vertragsschluss
 
Auf Anforderung des Auftraggebers übersendet die TAG ihm ein individuelles Angebot über die gewünschte Leistung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, kommt der Vertrag mit schriftlicher Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber zustande.
 
 
§ 3 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
 
a) Die vom Auftraggeber der TAG zur Verfügung gestellten sog. Werbemittel können aus Text, Bild, Grafik, Flash, Animation, Video oder einer Kombination aus diesen bestehen. Die technischen Anforderungen an die Werbemittel bestimmt die TAG.
 
b) Der Auftraggeber wird die Daten und Informationen, die zur Schaltung der Werbemittel notwendig sind, der TAG rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber hat der TAG die Daten spätestens fünf Kalendertage vor Beginn der Werbeschaltung in dem von der TAG bestimmten gängigen Dateiformat in geeigneter Form zu übermitteln.
 
c) Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Zurverfügungstellung der in § 3 a und § 3 b  genannten Daten, ist die TAG von der Verpflichtung zur Schaltung der Werbemittel um die Zeit der Verzögerung sowie eine Bearbeitungszeit von drei Werktagen ab Zurverfügungstellung der ordnungsgemäß gelieferten Daten befreit. Dies gilt auch für den Fall der nachträglichen Änderung der Werbemittel durch den Auftraggeber.
 
d) Der Auftraggeber hat die technische Verfügbarkeit der von ihm benannten Zielseiten und Daten, auf die die Werbemittel verweisen, sicherzustellen. Um die Gefahr des Datenverlustes zu minimieren, ist der Auftraggeber verpflichtet, von allen der TAG überlassenen Daten Kopien anzufertigen und diese auf Anforderung der TAG wiederholt zur Verfügung zu stellen.
 
e) Der Auftraggeber erklärt sich mit der Erstellung des Kampagnenreports (Klicks und/oder Seitenaufrufe) durch die TAG einverstanden. Sofern der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Kampagnenreports keine schriftlichen Einwendungen gegenüber der TAG erhebt, erkennt der die Richtigkeit des Kampagnenreports an. Der Kampagnenreport ist
Grundlage der Vergütungsberechnung.
 
 
§ 4 Rechte und Pflichten der TAG
 
a) Die TAG kann jederzeit nach billigem Ermessen die Schaltung einzelner Werbemittel ablehnen oder unterbrechen, sofern der Werbeinhalt gegen gesetzliche Regelungen oder Rechte Dritter verstößt. Dies sind insbesondere strafrechtliche Vorschriften, Regelungen des Ordnungswidrigkeitsrechts, fremde Kennzeichen- oder Namensrechte, Urheberrechte und die
Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
 
b) Die TAG wird für den Auftraggeber die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl und Art (Klick oder Ausspielung) von Werbemitteln auf den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Internetseiten schalten. Die TAG wird bei der Platzierung der Werbemittel Rücksicht auf die Interessen des Auftraggebers nehmen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Platzierung der Werbemittel besteht grundsätzlich nicht, kann aber nach Absprache individuell angepasst werden.
 
c) Die TAG wird sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe der Werbemittel bemühen. Fehler in der Wiedergabe des Werbemittels sind der TAG nicht zuzurechnen, wenn der Fehler in der Wiedergabe der Werbemittel durch den Auftraggeber oder Dritte hervorgerufen wird.
 
d) Die TAG erteilt dem Auftraggeber Auskunft über die Anzahl der Klicks im Zusammenhang mit seinem Werbemittel. Sofern technisch möglich, kann auch eine Vereinbarung getroffen werden, dass die TAG zusätzlich Auskunft über die Anzahl der Seitenaufrufe und deren Verhältnis zu den Seitenaufrufen dem Auftraggeber erteilt.
 
 
§ 5 Leistungsbeschreibung
 
Beim Anklicken (oder beim Klicken auf den InText-Layer nach einem „Mouse-over“) einer der unter § 3 a) genannten Werbemittel wird durch eine vom Auftraggeber zu bestimmenden Internetadresse eine Verbindung zu weiteren Informationen des Auftraggebers hergestellt.
 
 
§ 6 Vergütung
 
a) Für die Schaltung der Werbemittel gilt der im schriftlichen Angebot der TAG festgelegte Preis. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
 
b) Die vereinbarte Vergütung ist mit Erbringung der Leistung und erteilter Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
 
c) Wird die vereinbarte Leistung von der TAG nicht in vollem Umfang erbracht, wird die Vergütung anteilig an den Auftraggeber nach Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zurückerstattet.
 
d) Die TAG ist berechtigt, angemessene Vorschusszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen. Ebenso kann die TAG nach Ausführung von Teilleistungen Zwischenrechnungen stellen. Sofern der Auftraggeber keine Vorschusszahlung leistet, entfällt die Leistungspflicht der TAG. Die TAG ist nicht zur Vorleistung verpflichtet. Zahlt der Auftraggeber nicht auf
erteilte Zwischenrechnungen, ist die TAG von ihrer Leistungspflicht für zukünftige Leistungen befreit.
 
 
§ 7 Gewährleistung und Haftung des Auftraggebers
 
a) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass das von ihm gelieferte Werbemittel weder Rechte Dritter verletzt, noch gegen geltendes Recht verstößt. Er sorgt insbesondere dafür, dass weder fremde Kennzeichen- oder Namensrechte oder Urheberrechte verletzt werden noch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen wird. Werden dem Auftraggeber Rechtsverstöße bekannt, so obliegt es ihm, die TAG  unverzüglich zu informieren.
 
b) Der Auftraggeber stellt die TAG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen sie aufgrund des Werbemittels des Auftraggebers geltend gemacht werden. Die TAG unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn Dritte Ansprüche geltend machen. Die TAG kann die Verteidigung selbst übernehmen, wozu sie vom Auftraggeber bevollmächtigt und ermächtigt wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle hierfür anfallenden Kosten, insbesondere die Rechtsverfolgungskosten, zu übernehmen.
 
c) Die TAG ist berechtigt, bei von Dritten geltend gemachten Ansprüchen das Werbemittel zu entfernen, sofern die Ansprüche nicht von vornherein offensichtlich unbegründet sind.
 
 
§ 8 Gewährleistung und Haftung der TAG
 
a) Die Mängelgewährleistung der TAG richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Werkvertrag.
 
b) Eine jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf die Werbemittel wird ausdrücklich nicht garantiert.
 
c) Eine Haftung der TAG wegen leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung für Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
 
§ 9 Laufzeit und Kündigung des Vertrages
 
a) Der Vertrag hat die vereinbarte Laufzeit laut unterzeichnetem Angebot. Ist keine Laufzeit vereinbart, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
 
b) Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, steht das Recht zur ordentlichen Kündigung beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu.
 
c) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber seine zuvor erwähnten Pflichten oder die TAG ihrer zuvor erwähnten Pflichten verletzt.
 
 
§ 10 Schlussvereinbarung
 
a) Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
 
b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – sofern zulässig – Oberhausen a. d. Ruhr.
 
c) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht.
 
d) Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

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